Das EU-Lieferkettengesetz - Was österreichische Unternehmen jetzt wissen müssen

Datum18. April 2024

KategorieWirtschaftsrecht

Das EU-Lieferkettengesetz - Was österreichische Unternehmen jetzt wissen müssen

Das EU-Lieferkettengesetz - Was österreichische Unternehmen jetzt wissen müssen

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Die europäische „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“, hierzulande als „EU-Lieferkettengesetz“ bekannt, bringt für die heimischen Unternehmen zahlreiche Herausforderungen mit sich. Ziel der EU ist es, europäische Unternehmen zur Überwachung und Kontrolle ihrer Lieferketten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards anzuhalten.

Ein verbreiteter Trugschluss ist, dass diese Gesetzgebung nur Großkonzerne betrifft und in Österreich tätige kleine und mittlere Unternehmen diese Richtlinie ignorieren können. Erfahren Sie hier, wie Sie sich als Unternehmen – unabhängig von der Größe – auf die kommenden Anforderungen vorbereiten können.

Wann tritt das EU-Lieferkettengesetz in Kraft:

Nachdem der Rat und das Europäische Parlament im Dezember 2023 den Gesetzesvorschlag der „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ angenommen haben, bleibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Obwohl die endgültige Ausgestaltung der österreichischen Gesetzgebung somit abzuwarten bleibt, sind die folgenden Rahmenbedingungen absehbar.

Die Verpflichtungen nach dem EU-Lieferkettengesetz:

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, ihren Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette nachzukommen. Teil dieser Verpflichtung sind die Identifizierung, Verhinderung, Reduzierung und Rechenschaft über Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Instrumente zur Umsetzung dieses Ziels sind unter anderem

  • das Durchführen von Risikoanalysen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der eigenen Lieferketten;
  • die Etablierung von leicht zugänglichen Beschwerdemechanismen für Personen, die von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden betroffen sind;
  • das Setzen von Maßnahmen zur Prävention und Minderung dieser Risiken;
  • eine regelmäßige und transparente Berichterstattung über die vom Unternehmen durchgeführten Due-Diligence-Maßnahmen.

Welche möglichen Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen das Lieferkettengesetz:

Wird das Lieferkettengesetz verletzt, drohen in erster Linie Geldstrafen und Schadensersatzklagen. Die Geldstrafen sollen sich am Jahresumsatz des betroffenen Unternehmens orientieren und können damit empfindlich ausfallen. Auch zivilrechtliche Ansprüche Betroffener gegen ein Unternehmen, das seine Verpflichtungen aus dem EU-Lieferkettengesetz nicht konsequent umsetzt, sind denkbar.

Wie kann das Risiko meines Unternehmens minimiert werden?

Um den rechtlichen Herausforderungen des EU-Lieferkettengesetzes zu begegnen, sollten Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen. Diese reichen von 

  • einer umfassenden Compliance-Strategie,
  • regelmäßigen Schulungen von Mitarbeitern,
  • der Einführung effektiver Beschwerdemechanismen bis hin
  • zur kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung der eigenen Lieferkettentransparenz.

Genauso wichtig ist die enge Abstimmung mit den eigenen Lieferanten, um sicherzustellen, dass auch diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Müssen sich auch österreichische KMUs mit dem Lieferkettengesetz auseinandersetzen?

Indem die vom EU-Lieferkettengesetz erfassten Unternehmen die an sie gerichteten Anforderungen entlang ihrer Lieferkette weitergeben, können auch kleine und mittlere Unternehmen von den Vorschriften dieses Gesetzes betroffen sein. Bei einem Verstoß können auch für diese Schadenersatzforderungen seitens des Auftraggebers drohen.

Beispielsweise könnte ein großes deutsches Unternehmen mit einem österreichischen Zulieferer, der als kleines Unternehmen gilt, für die von ihm bezogenen KFZ-Ersatzteile zum eigentlichen Kaufvertrag einen „Vertragsanhang zur Einhaltung des EU Lieferkettengesetzes“ anfügen. Darin verpflichtet sich das österreichische Kleinunternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards gemäß dem EU-Lieferkettengesetz in seinen Lieferketten einzuhalten sowie regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen. Wenn der österreichische Zulieferer zur Auftragserfüllung beispielweise Komponenten aus den USA zukauft, für deren Erzeugung Chemikalien verwendet werden, muss er seine Sublieferanten hinterfragen und Analysen hinsichtlich möglicher Umweltrisiken durchführen. Wird der deutsche Zulieferer geprüft und kann das österreichische Unternehmen die Erfüllung seiner Pflichten nicht nachweisen, kann es schadenersatzpflichtig werden.

Somit gilt: Egal welche Größe Ihr Unternehmen hat, eine Prüfung der für Sie gesetzlich oder vertraglich bestehenden Verpflichtungen aus dem EU-Lieferkettengesetz sollte bei zukünftigen Aufträgen immer bedacht werden.


 

Über den Autor

Studium der Rechtswissenschaften sowie des Wirtschaftsrechtes an der Leopold-Franzens-Universität. 2021/2022 Gerichtspraktikum. Seit Juni 2022 Rechtsanwaltsanwärter bei der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH.

Dominik Kraft-Kinz

Dominik Kraft-Kinz
Rechtsanwaltsanwärter

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