Wegweisendes Urteil für Bauern und Tierhalter erzielt: Erler Almwirt trägt keine Schuld an tödlicher Kuhattacke

Datum01. Februar 2024

KategorieZivil- und Schadenersatzrecht

Sebastian Strobl und Martina Thrainer waren die Anwälte des Almwirten

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Mehr als sechs Jahre nach der tödlichen Kuhattacke gegen eine Wanderin auf der Kranzhorn-Alm in Erl hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Verantwortung von Tierhaltern klar abgesteckt. Bauern können aufatmen, sagen die Anwälte des Almwirten, Martina Thrainer und Sebastian Strobl.

Im Juni 2017 ereignete sich ein tragischer Unfall auf der Kranzhorn-Alm in Erl. Eine 70-jährige Frau wurde von einer Kuh umgestoßen und getötet. Für die Wanderin kam jede Hilfe zu spät, sie und ihr Chihuahua verstarben an Ort und Stelle, etliche Medien berichteten. Die Hinterbliebenen klagten allerdings den Almwirten Martin Anker – vertreten durch Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH – auf Schadenersatz und das Verfahren zog sich bis heute: Mit Urteil vom 30. November 2023 hat das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) jedoch jegliche Forderungen nach Schadenersatz abgewiesen. Das Urteil ist seit 30. Jänner 2024 rechtskräftig.

Nach dem OGH-Urteil aus dem Jahr 2020 zur tödlichen Kuhattacke im Pinnistal, das auch dem Tierhalter Mitschuld am Unfall gab, herrschte unter Bauern und Almwirten große Verunsicherung. Das jetzige OLG-Urteil steckt ihre Verantwortung aber klar ab, sagen die Anwälte des Almwirts, Martina Thrainer und Sebastian Strobl von der Innsbrucker Kanzlei Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH:

„Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass Weide- und Almflächen im Allgemeinen nicht abgezäunt werden müssen. Sollte es aber bereits in der Vergangenheit zu Vorfällen mit den Tieren gekommen sein, müsste der Tierhalter mehr tun, um die Tiere von Almbesuchern zu trennen. Das gilt besonders dann, wenn ihm bekannt ist, dass seine Tiere aggressiv sind. Entscheidend ist immer, was dem Halter im Einzelfall zugemutet werden kann. ”

Martina Thrainer und Sebastian Strobl, Lorenz & Strobl Rechtsanwälte


Die Belastung für den Almwirt Anker war enorm, zumal ihn das Erstgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit im Juli 2023 zunächst schuldig gesprochen und verpflichtet hatte, insgesamt mehr als 80.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen an den Ehegatten, die Tochter und die Enkeltochter der Verstorbenen zu zahlen. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil über Berufung des Almwirts auf und bestätigte die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Ankers als ausreichend. 

„Ein nervenaufreibender, jahrelanger Prozess ist nun zum Abschluss gekommen und eine große Last von mir abgefallen. Es tut gut, zu wissen, dass auch das Gericht keinen Fehler bei mir sieht. Außerdem wird bestätigt, dass Almwirtschaften in Zeiten wie diesen doch noch möglich und zumutbar sind.“

Martin Anker, Wirt Kranzhorn-Alm


Die Rechtsanwälte Martina Thrainer und Sebastian Strobl sehen die Folgen für die Bauern und Almwirte ähnlich: 

„Österreichs Bauern können nun etwas aufatmen, denn sie haften nicht schon dann, wenn ein Schaden nicht ausgeschlossen werden kann, sondern erst, wenn die nach den Umständen des Einzelfalls gebotenen Maßnahmen unterlassen wurden.“

Martina Thrainer und Sebastian Strobl, Lorenz & Strobl Rechtsanwälte


Die verstorbene Wanderin war im Juni 2017 mit ihrer Cousine, jeweils mit Hundebegleitung, auf der Kranzhorn-Alm eingekehrt. Für den Rückweg entschieden sie sich, nicht den gesicherten und durchgängig eingezäunten Forstweg, sondern den Steig über die „Bubenau“ durch freies Almgelände und Waldflächen zu benützen. Nachdem sie ein hölzernes Drehkreuz zur Almwiese überquert hatten, sahen sie im Gras liegende Kühe samt Kälber: Ein Anblick, den die Cousine fotografisch festhalten wollte. Sie näherte sich den Kühen mit ihrem Hund der Rasse Terrier und machte Fotos. Die Rinder fühlten sich in diesem Moment durch die Wanderinnen und ihre Hunde offensichtlich bedroht und wollten ihre Kälber schützen. Dabei kam es zum tödlichen Unglück für die 70-Jährige und ihren Chihuahua. Die Cousine und ihr Terrier blieben unverletzt.

Die Familie Anker bewirtschaftet die Kranzhorn-Alm seit weit über 40 Jahren. Seit 1996 treiben Bauern auch Mutterkühe auf die Alm, die einen besonderen Schutzinstinkt gegenüber ihren Kälbern haben. Im Unterschied zum Fall im weitaus frequentierteren Pinnistal, waren der Familie Anker bis zum tragischen Unfall im Jahr 2017 keine Vorkommnisse mit den Tieren gemeldet worden. Im Fall der Kranzhorn-Alm erachtete das OLG Innsbruck die von Anker getroffenen Schutzmaßnahmen als ausreichend. 

Über dieses wegweisende Urteil berichteten zahlreiche Medien, unter anderem die Tiroler Tageszeitung, ORF.at, Kronen Zeitung Tirol, Bezirksblätter, Der Standard, Kurier, Südtirol News, Salzburger Nachrichten

Rückfragen: 
Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH
Mag. Martina Thrainer
Mag. Sebastian Strobl 

Über den Autor

2022 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Seit 2018 ehrenamtliche Tätigkeit für den Weissen Ring, seit 2022 Landesleiterin Stellvertreterin des Weissen Ring in Tirol. Seit 2022 geschäftsführende Gesellschafterin der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH

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