Welche Rechte habe ich als Konsument?

Datum16. Jänner 2024

KategorieZivil- und Schadenersatzrecht

Konsumentenschutz in Österreich: Ihre Rechte als Konsument verständlich erklärt

Konsumentenschutz in Österreich: Ihre Rechte als Konsument verständlich erklärt

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Welche Rechte haben Sie als Konsument?

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) regelt Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und Konsumenten (Verbraucher). Ziel des KSchG ist es, Konsumenten zu schützen. Vereinbarungen nur zwischen Unternehmen sind davon also nicht betroffen. Vertragsklauseln, die zum Nachteil der Konsumenten von den im KSchG festgeschriebenen Regeln abweichen, sind automatisch unwirksam. So sollen Menschen ohne Rechtskenntnis geschützt werden. Folgende Regeln sind besonders wichtig: 

Über welche Punkte muss ich als Konsument informiert werden?

Der Unternehmer muss den Konsumenten über viele Punkte vor Abschluss des Vertrages in klarer und verständlicher Form informieren. Die wichtigsten sind:

  • Wesentliche Eigenschaft der Ware oder Dienstleistung
  • Namen der Firma, Telefonnummer und Anschrift der Niederlassung
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich Steuern und Abgaben und allenfalls dazukommende Fracht-, Liefer- oder Versandkosten
  • gegebenenfalls Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen samt Zeitraum, innerhalb dessen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird
  • Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts
    gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrages sowie die Kündigungsbedingungen

Kann ich von einem Vertrag zurücktreten?


Ein Rücktrittsrecht ist prinzipiell nur möglich, wenn dieses vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt ist. Gesetzlich geregelt sind unter anderem folgende Beispiele:

  • Haustürgeschäft: Für den Fall, dass ein Verbraucher Verträge mit einem Unternehmer außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers oder einem von diesem auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgeschlossen (sog „Haustürgeschäft) hat oder über ein Fernkommunikationsmittel geschlossen hat, besteht ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag von 14 Tagen (gerechnet ab Ausfolgung der Urkunde).  Dies soll den Verbraucher vor einem unüberlegten Vertragsabschluss oder Überrumpelung schützen. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden, um allenfalls einen Nachweis für den Rücktritt erbringen zu können, empfiehlt sich, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  • Bestellungen im Internet: Im Fernabsatz (Onlinebestellung) hat der Verbraucher ein besonderes Rücktrittsrecht bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie etwa Telefon oder Internet geschlossen wurde. Das Rücktrittsrecht beträgt 14 Tage und beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Kaufverträgen zum überwiegenden Teil an dem Tag, mit dem der Verbraucher die Ware in Besitz genommen hat. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen erfolgen

Kein Rücktrittsrecht haben Verbraucher, wenn sie den Vertrag selbst angebahnt haben, wenn keine Besprechung stattgefunden hat, etwa bei einer Straßenvorführung, bei Verträgen, die üblicherweise außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro nicht übersteigt oder wenn das Unternehmen typischerweise nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen oder bei Verträgen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers geschlossen hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt wurde.  

Egal ob Sie ein Problem beim Warenkauf, mit einer Versicherung oder anderen Dienstleistungen haben: Es lohnt sich, eine anwaltliche Beratung wahrzunehmen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und ein kostenloses Erstgespräch.

Über den Autor

2022 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Seit 2018 ehrenamtliche Tätigkeit für den Weissen Ring, seit 2022 Landesleiterin Stellvertreterin des Weissen Ring in Tirol. Seit 2022 geschäftsführende Gesellschafterin der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH

Martina Thrainer

Martina Thrainer
Partnerin

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