Anfechtungsrecht

Übersicht

Die Insolvenzordnung folgt dem Ziel, alle Gläubiger gleichzustellen und so schadlos wie möglich zu halten. Oft wird dies im Vorfeld durch den Schuldner verhindert, indem er Vermögensbestandteile an Nahestehende übereignet oder einzelne Gläubiger vollumfänglich befriedigt. Rechtshandlungen, die vor der Insolvenzeröffnung gesetzt wurden und das Vermögen des Schuldners betreffen, können angefochten werden.