Konflikte am Arbeitsplatz: Wie als Arbeitgeber vorsorgen?

Datum04. April 2023

KategorieArbeits- und Sozialrecht

Konflikte am Arbeitsplatz: Wie als Arbeitgeber vorsorgen?

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Konflikte am Arbeitsplatz: Wie als Arbeitgeber vorsorgen?

Wo Menschen zusammenarbeiten, sind Konflikte vorprogrammiert. Eskalieren Streitigkeiten am Arbeitsplatz, drohen im schlimmsten Fall langwierige juristische Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wichtigsten Rechte und Pflichten von Arbeitgebern, nennen die häufigsten Gründe für Klagen von Arbeitnehmern und erklären wie diese vermieden werden können. 

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Gegenseitige Rechte aus Pflichten aus Arbeitsvertrag: 

Der Arbeitnehmer schuldet seine Arbeitsleistung, der Arbeitgeber in erster Linie die  Zahlung des Entgelts sowie die Fürsorge gegenüber dem Arbeitnehmer. 

In Österreich gibt es arbeitnehmerfreundliche Gesetze, die sich auch in der Judikatur niederschlagen. Allgemeint gesagt, hat jeder Arbeitnehmer das Recht, in einer sicheren und gesunden Umgebung zu arbeiten, fair behandelt zu werden und ein angemessenes Entgelt zu erhalten. Wann diese Rechte objektiv verletzt werden, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. In Konfliktfällen lohnt es sich für den Arbeitgeber, so früh wie möglich juristischen Rat einzuholen, um auf etwaige Klagen vorbereitet zu sein und entsprechend reagieren  zu können. 

Anweisungsrecht des Arbeitsgebers: 

Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers konkret zu formulieren. Dieser muss auch eine von seinem bisherigen Aufgabenbereich abweichende Tätigkeit übernehmen, sofern es im Rahmen der vereinbarten Beschäftigung liegt. 

Überwachungsrecht: 

Ohne Zustimmung darf der Arbeitgeber kaum Überwachungsmaßnahmen setzen. Es braucht hierfür entweder das Einverständnis des Betriebsrats oder des betroffenen Mitarbeiters. 

Häufige Gründe für eine Klage des Arbeitnehmers: 

  1. Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis unrechtmäßig: Das Arbeitsverhältnis kann in erster Linie durch einvernehmliche Auflösung, Entlassung oder Kündigung beendet werden. Für eine rechtskonforme Kündigung müssen von Arbeitgeberseite Fristen eingehalten sowie das Vorliegen eines Kündigungsschutzes geprüft werden. Ansonsten kann der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen. Im Falle einer Entlassung sind zwar keine Fristen zu beachten, jedoch muss ein Entlassungsgrund vorliegen. 
  2. Der Arbeitgeber behält zu Unrecht Entgelt ein: Bei der Entgeltklage geht es darum, dass ein Arbeitnehmer das zu Unrecht vom Arbeitgeber einbehaltene Entgelt gerichtlich geltend machen kann. 
  3. Der Arbeitgeber unternimmt nichts gegen Mobbing am Arbeitsplatz: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst auch, bei Mobbing oder etwa sexueller Belästigung am Arbeitsplatz tätig zu werden. Unterlässt der Arbeitgeber die Unterstützung des Arbeitnehmers in einem solchen Fall, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. 

Wie kann man Klagen vermeiden?

Arbeitsrechtliche Klagen können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zeitaufwendig und kostspielig sein. Im schlimmsten Fall drohen hohe Schadenersatzzahlungen an den Arbeitnehmer und Verstimmung im Betrieb. 

  • So kommt es nicht zur Klage: der Arbeitgeber beachtet den allgemeinen, besonderen und individuellen Kündigungsschutz sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen. 
  • Der Arbeitgeber beachtet arbeitsrechtliche Bestimmungen wie Mindestlohn- und Arbeitszeitbestimmungen, Urlaubs- und Kündigungsfristen sowie sonstige kollektivvertragliche und sonstige gesetzliche Bestimmungen. 
  • Der Arbeitgeber kommuniziert klar, offen und transparent innerhalb des Unternehmens, insbesondere betreffend die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers. 
  • Der Arbeitgeber dokumentiert wichtige Entscheidungen und Vereinbarungen. 

Sollte dies nicht ausreichen, ist es immer noch ratsam, in Konfliktfällen zuerst auf eine außergerichtliche Einigung hinzuarbeiten. 

Für alle Fälle gilt: Es lohnt sich, früh genug juristisch beraten zu sein. Unser Kanzleiteam ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und kann in Kenntnis der aktuellen Rechtslage, insbesondere der geltenden Rechtsprechung, Konfliktsituationen seriös einschätzen - im besten Fall werden dadurch langwierige Prozesse abgewandt und zufriedenstellende außergerichtliche Lösungen gefunden. 

Sollte es dennoch zu einer Klage durch den Arbeitnehmer kommen, begleiten wir unsere Mandanten vom ersten Schritt an durch diese Auseinandersetzung, bereiten sie auf mündliche Verhandlungen vor und stellen eine professionelle Prozessbegleitung sicher, um Emotionen oder "Altlasten" auszublenden. 

Egal, an welchem Punkt Sie stehen: Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und ein kostenloses Erstgespräch. 

 

 

Über den Autor

Studium der Rechtswissenschaften sowie des Wirtschaftsrechtes an der Leopold-Franzens-Universität. 2021/2022 Gerichtspraktikum. Seit Juni 2022 Rechtsanwaltsanwärter bei der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH.

Dominik Kraft-Kinz

Dominik Kraft-Kinz
Rechtsanwaltsanwärter

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