Inflation trifft Vermieter: Wie Sie Ihre Miete rechtssicher erhöhen können

Datum19. Februar 2023

KategorieImmobilienrecht

Inflation trifft Vermieter: Wie Sie Ihre Miete rechtssicher erhöhen können

Inflation trifft Vermieter: Wie Sie Ihre Miete rechtssicher erhöhen können

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Inflation trifft Vermieter: Wie Sie Ihre Miete rechtssicher erhöhen können

Steigt die Inflation, steigen auch für Vermieter die Kosten für von ihnen vermieteten Wohnungen. Um nicht auf den erhöhten Preisen für Instandhaltung und Instandsetzung, Ausbau und Neubau sitzen zu bleiben, können Vermieter die Miete erhöhen – wie das geht und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier. 

Vorweg: Vermieten in Österreich ist äußerst komplex. Je nach Baujahr der Wohnung, Art des Mietobjekts und dessen Verwendungszweck kommen andere Gesetze zur Anwendung. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bereits von Beginn an eine professionelle Beratung in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, um Ihre persönliche Situation verlässlich einzuschätzen. 

Jedes Detail zählt:

Unsere Anwaltskanzlei ist auf Mietrecht spezialisiert: Wir klären für Sie, welchen gesetzlichen Bestimmungen Ihr Objekt unterliegt, prüfen Ihre bestehenden Mietverträge oder errichten neue für Sie. Außerdem eruieren wir etwaige Nachforderungen, die Ihnen als Vermieter zustehen. Gerade in Zeiten hoher Inflation werfen auch Mieter einen genauen Blick auf ihre Mietverträge und nehmen allenfalls selbst rechtliche Beratung bei Mietzinserhöhungen in Anspruch. Es zählt daher jedes Detail, um eine Mietanpassung gesetzeskonform durchzuführen.

Mieterhöhung muss Regeln folgen:

In einem ersten Schritt prüfen wir, ob Ihre Wohnung dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt. Sollte dies der Fall sein, wird weiter differenziert zwischen dem Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG. Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Mietzinsen, beispielsweise den Richtwertzins, den Kategoriemietzins oder den angemessenen Mietzins. Jedenfalls hat eine Mieterhöhung aufgrund der Inflation nach bestimmten Regeln zu erfolgen. 

Für Objekte, die vor 1945 errichtet wurden, gilt beispielsweise der Richtwertmietzins. In der Regel verlautbart das Justizministerium alle zwei Jahre jeweils zum 1. April die Werte für die Anpassung dieser Richtwerte. Verträge, die zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden, fallen unter den Kategoriemietzins. Diese werden an die Inflation angepasst, sobald diese fünf Prozent überschreitet. 

Mietanpassung richtig kommunizieren:

In beiden Fällen müssen Sie als Vermieter die Mietanpassung gemäß vereinbarter Wertsicherungsklausel Ihrem Mieter schriftlich bekanntgeben. Das Schreiben muss innerhalb einer bestimmten Frist und einer bestimmten Form versendet werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Mieterhöhung unwirksam sein.

Sind Mietverhältnisse vom Mietrechtsgesetz ausgenommen, unterliegen sie dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Das gibt dem Vermieter mehr Spielraum. Es müssen bei der Anpassung der Miete lediglich die Bestimmungen des Mietvertrages eingehalten werden. Der Mieter darf nicht gröblich benachteiligt werden. 

Miete rückwirkend erhöhen: 

Im Vollanwendungsbereich des MRG kann die Miete rückwirkend weder bei Kategorie- noch bei Richtwertmieten und angemessenen Mietzins angepasst werden. Im Teilanwendungsbereich und Vollausnahmebereich ist eine rückwirkende Erhöhung („Nachverrechnung“) nur für maximal drei Jahre möglich.   
Mietpreiserhöhungen sind mindestens so komplex wie der österreichische Immobilienmarkt selbst. Nur nach Prüfung des jeweiligen Mietvertrages sowie in Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung, kann eine seriöse Einschätzung Ihres Mietverhältnisses erfolgen. Es lohnt sich daher, bereits ab der ersten Minute fachgerecht beraten zu sein. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine umfassende juristische Begleitung Ihres Anliegens: Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und ein kostenloses Erstgespräch. 

Über den Autor

Studium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck, 2020 Gerichts- und Verwaltungspraktikum. Seit Juli 2021 Rechtsanwaltsanwärterin bei der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH.

Nadine Steindorfer

Nadine Steindorfer
Rechtsanwaltsanwärterin

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