Bauvertragsrecht -> Baurecht

Übersicht

Das Baurecht im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Sinne sind voneinander verschieden und müssen streng unterschieden werden.  Privatrechtlich vergibt der Grundeigentümer ein Recht, auf seinem Grund ein Bauwerk zu errichten, dies meist zeitlich begrenzt auf mehrere Jahre. Das Baurecht im öffentlichen Recht umfasst Rechtsvorschriften, welche regeln wie gebaut werden darf. 

Nähere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet Baurecht