Culpa in contrahendo

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Schon vor Vertragsabschluss, mit dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, sind die Parteien an vorvertragliche Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten gebunden. Werden diese Pflichten schuldhaft verletzt, so spricht man von culpa in contrahendo - Haftung.