Dienstbarkeit

Übersicht

Dienstbarkeiten, oder auch Servituten genannt, erlauben dem Servitutsberechtigten eine fremde Sache zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht kann er gegen jedermann, auch gegen den Eigentümer, durchsetzen. Unterschieden wird in Personalservituten, welche eine bestimmte Person berechtigen und Grundservituten, die einer Liegenschaft anhaften.