Exekution -> Exekutionsrecht

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Sollen rechtlich festgestellte Ansprüche mithilfe staatlicher Gewalt durchgeführt werden, so spricht man von einer Exekution. 

Die Gläubiger im Exekutionsverfahren bezeichnet man als betreibende Parteien, den Schuldner als verpflichtende Partei. Für die Betreibung gerichtlicher Pfändungen braucht die betreibende Partei einen Exekutionstitel gegen den Verpflichtenden.