Generalversammlung

Übersicht

In einer GmbH ist die Generalversammlung das höchste willensbildende Organ und somit unter anderem zur Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses verpflichtet. Über die Verteilung des Bilanzgewinns ist ein Beschluss der Generalversammlung zu fassen. Gebildet wird die Generalversammlung aus der Gesamtheit aller Gesellschafter und muss mindestens einmal jährlich von der Geschäftsführung einberufen werden.