Gewährleistung

Übersicht

Die Gewährleistungspflicht hat das Einstehenmüssen des Übergebers zur Folge, wenn die von ihm übergebene Sache mangelhaft ist, also nicht dem vertraglich Bedungenen entspricht. Grundsätzlich haftet der Übergeber nur für Mängel die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, allerdings wird dies vermutet, wenn der Mangel in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe aufritt.