Handlungsfähigkeit

Übersicht

Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten begründen zu können. Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen Geschäftsfähigkeit, das ist die Fähigkeit, Pflichten einzugehen und Rechte zu erwerben und Deliktsfähigkeit, das ist die Fähigkeit, durch eigenes rechtswidriges Verhalten schadenersatzpflichtig werden zu können. Mit Erreichen der Mündigkeit (das ist bei Vollendung des 14. Lebensjahres) wird eine Person deliktsfähig.