Kindsname

Übersicht

Grundsätzlich trägt das Kind den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Doppelnamen sind zulässig, sofern sie aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen, ansonsten sind Eltern in der Wahl des Namen ihres Kindes frei. Dies gilt auch für ein Kind unverheirateter Eltern. Kommt keine Einigung zu Stande, trägt das Kind im Zweifel den Namen der Mutter.