Kommanditgesellschaft

Übersicht

Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen, wobei einer Komplementär und einer Kommanditist ist.  Im Gegensatz zum Komplementär, der unbeschränkt haftet, muss der Kommanditist nur maximal bis zur Höhe seiner Haftungssumme einstehen. Diese Haftungssumme ist der Höhe nach frei gestaltbar.