Lebensgemeinschaft

Übersicht

Gehen zwei Personen weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft ein, leben aber dennoch über längere Dauer in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft, spricht man von einer Lebensgemeinschaft. Im Unterschied zur Ehe oder eingetragenen Partnerschaft ist sie jederzeit auflösbar, löst keine Beistands- und Unterhaltspflichten aus. Seit dem 01.01.2017 haben Lebensgefährten ein gesetzliches Erbrecht, wenn keine anderen gesetzlichen Erben mehr vorhanden sind.