Letztwillige Verfügung

Übersicht

Als letztwillige Verfügung bezeichnet man alle Verfügungen auf den Todesfall. Sie sind formgebundene, einseitige Rechtsgeschäfte. Die wichtigste letztwillige Verfügung ist das Testament. 

Nähere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema Testament in Österreich: Was man wissen sollte