Mängelrüge
ÜbersichtIm Geschäft zwischen Unternehmern trifft den Empfänger einer Ware die Pflicht, allfällige Mängel an der Ware beim Übergeber binnen angemessener Frist zu rügen. Ohne eine rechtzeitige Mängelrüge verliert er seinen Anspruch auf Gewährleistung. Es ist also wichtig, dass der Empfänger die Ware umgehend prüft und etwaige Mängel unverzüglich anzeigt, um seine Rechte zu wahren.