Nachbarrecht

Übersicht

Das ABGB regelt auch die Beziehungen von Liegenschaftseigentümern, die in einem örtlichen Naheverhältnis wohnen. Diese rechtlichen Beziehungen werden auch als Nachbarrecht bezeichnet. Obwohl gewisse Beeinträchtigungen unter Nachbarn geduldet werden müssen, bietet das Gesetz Mittel, um sich gegen übergebührliche Störungen wie z.B. Lärm, zur Wehr zu setzen. Bei Verletzungen des Nachbarrechts können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.