Obsorge

Übersicht

Die Obsorge regelt das Verhältnis zwischen den Eltern und ihren minderjährigen Kindern, sie erlischt mit Volljährigkeit des Kindes. Die Obsorge umfasst die Pflege und Erziehung, die Verwaltung von Kindesvermögen sowie die Vertretung des Kindes. Wenn Eltern verheiratet sind, haben sie die gemeinsame Obsorge. Sind die Eltern nicht verheiratet, steht die Obsorge der Mutter alleine zu, die gemeinsame Obsorge kann aber beantragt werden.