Offene Gesellschaft

Übersicht

Die Offene Gesellschaft (OG) besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die beide persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Sie kann für jeden erlaubten Zweck gegründet werden und wird unter eigenem Namen geführt. Sie kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und geklagt werden.