Opferschutz und Prozessbegleitung

Übersicht

Opfer einer Straftat haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Zweck ist es, die Opfer mental auf die seelischen Strapazen der Verhandlungen vorzubereiten und deren Rechte im Prozess  zu wahren und wahrzunehmen.  

Der Opferschutz und die Prozessbegleitung liegen uns sehr am Herzen. 

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