Opferschutz und Prozessbegleitung
ÜbersichtOpfer einer Straftat haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Zweck ist es, die Opfer mental auf die seelischen Strapazen der Verhandlungen vorzubereiten und deren Rechte im Prozess zu wahren und wahrzunehmen.
Der Opferschutz und die Prozessbegleitung liegen uns sehr am Herzen.
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