Schadenersatz- und Gewährleistungs-recht

Übersicht

Das Schadenersatzrecht bildet die Grunde für die gerichtliche Durchsetzung des Ersatzes von Schäden, die eine Person durch eine andere erleidet. Ziel ist die Wiederherstellung des schadlosen Zustandes. 

Das Gewährleistungsrecht dient der Bereinigung einer erfolgten Schlechterfüllung (Mangel).