Schockschaden

Übersicht

Der Schockschaden ist eine, durch ein traumatisierendes Ereignis verursachte, psychische Beeinträchtigung. Wiegt sie derart schwer, dass sie Krankheitswert erreicht und somit als Körperverletzung zu qualifizieren ist, so wird der Verursacher schadenersatzpflichtig. Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang die Trauerreaktion, verursacht durch den Tod naher Angehöriger. Die Angehörigenqualität ist allerdings nicht Voraussetzung für den Ersatz eines Schockschadens, allerdings wird dann Adäquanz und Rechtswidrigkeitszusammenhang jedenfalls bejaht. 

Passend in dem Zusammenhang ist auch der Begriff Trauerschaden