Untermiete

Übersicht

Vermietet der Mieter das Bestandobjekt weiter an einen Dritten, stellt dies eine Untermiete dar. Grundsätzlich ist diese zulässig, sofern sie dem Eigentümer nicht zum Nachteil gereicht und vertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Unzulässig ist die Scheinuntermiete, bei der Verfügungsberechtigte den Hauptmietvertrag nur abschließt, um die Bestimmungen des MRG zu umgehen. In solchen Fällen kann der Untermieter gerichtlich einen Antrag zur Eintragung als  Hauptmieter stellen.