Urheberrecht

Übersicht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers (derjenige, welcher das Werk geschaffen hat) auf materieller und ideeller Ebene. Er allein hat das Recht inne, sein Werk öffentlich aufzuführen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verleihen etc. Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechts sind alle geistigen Schöpfungen der Literatur, der bildenden Künste, der Filmkunst, der Tonkunst, aber auch Computerprogramme.