Urlaubsfreude

Übersicht

Das Pauschalreisegesetz ordnet den Ersatz von entgangenen Urlaubsfreuden des Konsumenten durch den Unternehmer an. Voraussetzung dafür sind erhebliche Reisevertragswidrigkeiten. Seinen Anspruch kann der Reisende gegen den Reiseveranstalter richten und stellt dies einen der seltenen Fälle dar, in denen das österreichische Recht dem  Geschädigten einen Ersatz für immaterielle Schäden zuspricht.