Verbesserung

Übersicht

Die Verbesserung stellt wie der Austausch einen primären Gewährleistungsbehelf dar und dient der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes. Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch steht grundsätzlich dem Übernehmer vor. Der Übergeber kann jedoch den gewählten Gewährleistungsbehelf verweigern, wenn dieser unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig wäre.