Vergleich
ÜbersichtVergleiche können sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich geschlossen werden. Gegenstand ist eine gütliche Einigung der Parteien hinsichtlich der zwischen ihnen bestehenden (streitigen) Ansprüchen. Gelingt diese Einigung vor Gericht, so wird diese protokolliert und man spricht von einem gerichtlichen Vergleich.
