Verjährungsfrist
ÜbersichtInnerhalb der Verjährungsfrist erlischt die Möglichkeit zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruches, wenngleich der Anspruch selbst fortbesteht. Ist er verjährt, besteht keine Möglichkeit zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit mehr, es kann jedoch noch eine Naturalobligation bestehen. Beim Verfall hingegen erlischt der Anspruch als solcher.
