Vertragsrecht
ÜbersichtDer überwiegende Teil der Rechtsverhältnisse im Zivilrecht wird mittels Vertrag geschlossen. Zu den wichtigsten Vertragstypen zählen der Kaufvertrag, der Tauschvertrag und der Schenkungsvertrag. Der Kaufvertrag setzt im Gegensatz zu den anderen beiden Rechtsgeschäften eine entgeltliche Gegenleistung voraus. Beim Tausch wird der Eigentumsübergang durch gegenseitige Herausgabe von Sachen bewirkt. Die Schenkung setzt keine Gegenleistung voraus, jedoch ist sie zum Schutz des Schenkenden vor Übereilung an besondere Formvorschriften gebunden.
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