Verzug

Übersicht

Kommt der Schuldner seiner Verpflichtung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort, auf bedungene Weise nach, so befindet er sich im Schuldnerverzug. Der Gläubiger kann in diesem Fall beispielsweise unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Nimmt der Gläubiger die gehörig angebotene Leistung nicht an, so spricht man vom Gläubiger- oder Annahmeverzug.