Verzugszinsen

Übersicht

Für Geldschulden, die nicht zum gehörigen Zeitpunkt beglichen werden, gebühren dem Gläubiger Verzugszinsen. Die Höhe der Zinsen kann im gesetzlichen Rahmen vertraglich vereinbart werden; passierte dies nicht, so legt das ABGB einen Zinssatz von 4 % pro Jahr fest. Handelt es sich bei den Vertragsparteien um Unternehmer, gilt ein Verzugszinssatz von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz.