Vorgesellschaft (GmbH)

Übersicht

Grundsätzlich entsteht eine GmbH erst mit Eintragung im Firmenbuch. Im Zeitraum zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung spricht man von einer Vorgesellschaft. Das GmbH-Gesetz ist zu diesem Zeitpunkt bereits anwendbar und Rechtsgeschäfte, welche der Geschäftsführer im Namen der Vorgesellschaft schließt, ergehen als von der Gesellschaft abgeschlossen.