Vorsorgevollmacht

Übersicht

Um für den Fall des Verlusts der eigenen Entscheidungsfähigkeit vorzusorgen, kann eine Vorsorgevollmacht errichtet werden, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt. Die Vorsorgevollmacht muss im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert sein und geht beim Eintritt der Voraussetzungen der Erwachsenenvertretung vor.