Wandlung
ÜbersichtDie Wandlung führt zur Aufhebung des Vertrags und steht dem Übernehmer einer mangelhaften Sache als sekundärer Gewährleistungsbehelf zu. Die Geltendmachung ist jedoch nur möglich, wenn primäre Behelfe erfolgslos blieben und der Mangel nicht nur geringfügig ist. Bei Geringfügigkeit kommt es auf sekundärer Ebene stattdessen zur Preisminderung.
