Werkvertrag
ÜbersichtDer Werkvertrag stellt grundsätzlich ein Zielschuldverhältnis dar und verpflichtet den Werkunternehmer zur Herstellung eines Erfolges gegen Entgelt. Lediglich ein Bemühen, wie beim Dienstvertrag, reicht nicht zur Vertragserfüllung. Das Werk ist vom Werkunternehmer persönlich oder unter seiner persönlichen Verantwortung auszuführen, wobei er für seine Erfüllungsgehilfen haftet.
