Widerklage
ÜbersichtErhebt der Beklagte im Zivilprozess seinerseits wegen eines konnexen Anspruchs Klage gegen den Ankläger, so spricht man von einer Widerklage. Anders als die Anfechtungseinrede ist die Widerklage jedenfalls zu verhandeln und über sie ist mittels Urteils zu entscheiden.
