Wucher
ÜbersichtStehen Leistung und Gegenleistung eines Rechtsgeschäfts in einem auffallenden Missverhältnis zueinander und liegt eine Störung der Willensbildung des Benachteiligten vor, besteht seinerseits ein Anfechtungsrecht wegen Wuchers. Nichtig ist das Rechtsgeschäft hingegen nur dann, wenn die profitierende Vertragspartei den Leichtsinn, die Unerfahrenheit, die Zwangslage, die Verstandesschwäche oder die Gemütsaufregung der anderen zu ihrem Vorteil ausnutzt.
