Zwingendes Recht
ÜbersichtZwingendes Recht ist durch den Willen der Vertragsparteien weder abdingbar noch abänderbar. Diese Rechtsnormen greifen somit in den Grundsatz der Privatautonomie ein und stellen eine Begrenzung der Vertragsfreiheit dar.
Zwingendes Recht ist durch den Willen der Vertragsparteien weder abdingbar noch abänderbar. Diese Rechtsnormen greifen somit in den Grundsatz der Privatautonomie ein und stellen eine Begrenzung der Vertragsfreiheit dar.