Vererben und erben in Österreich

Datum24. März 2023

KategorieFamilienrecht

Vererben und erben in Österreich - Was gilt es zu beachten?

Vererben und erben in Österreich - Was gilt es zu beachten?

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Vererben und erben in Österreich – Was gilt es zu beachten?


Das Erbrecht in Österreich regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person aufgeteilt wird. Es ist ein komplexes Thema, das viele Menschen scheuen. Doch wer sich rechtzeitig damit auseinandersetzt und unsere Rechtsanwaltskanzlei zu Rate zieht, kann späteren Unsicherheiten und Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick, wer nach Gesetz oder nach Testament erbt, erklären das Pflichtteilsrecht und das Erbrecht der Lebensgefährten.


Gesetzliche Erbfolge:

In folgenden Fällen tritt die per Gesetz festgelegte Erbfolge in Kraft:

  • Der Verstorbene hat kein (gültiges) Testament hinterlassen.
  • Es gibt keinen Erbvertrag. 
  • Das Testament bzw. der Erbvertrag betrifft nicht das gesamte vererbbare Vermögen. 
  • Der Erbe verzichtet beispielsweise auf die Erbschaft oder ist vor dem Erblasser verstorben. 

In diesen Fällen erben automatisch die nächsten Verwandten in folgender Reihenfolge („Jung vor Alt“):

  1. Linie: Kinder, Enkel und Urenkel des Verstorbenen (hierzu zählen auch Adoptivkinder und deren Nachkommen)
  2. Linie: Eltern und deren Nachkommen
  3. Linie: Großeltern oder deren Nachkommen
  4. Linie: Urgroßeltern (nicht deren Nachkommen - Erbrechtsgrenze)



Wie viel erbt ein Ehegatte?

Für den Fall, dass der Erblasser in einer aufrechten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gelebt hat, erbt der hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Partner ein Drittel der Verlassenschaft. Die restlichen  zwei Drittel gehen an die Kinder. Sollten keine Kinder vorhanden sein, erbt der Ehegatte oder eingetragene Partner neben den Eltern des Verstorbenen zwei Drittel. Ein Drittel aus der Verlassenschaft geht an die Eltern. 

Für den Fall, dass ein Elternteil der vererbenden Person bereits verstorben ist, fällt dieser Anteil auch dem Ehegatten oder dem eingetragenen Partner zu. Das gesamte Erbe geht an den hinterbliebenen Ehegatten oder eingetragenen Partner, sollte der Erblasser keine Eltern oder Kinder zurücklassen. 

Sollten überhaupt keine Verwandten, Ehepartner, eingetragene Partner oder Lebensgefährten sowie kein letzter Wille in Form eines Testaments oder Erbvertrags vorhanden sein, fällt die Verlassenschaft der Republik Österreich zu. 

Testamentarische Erbfolge: 

Wer verhindern will, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, muss zu Lebzeiten ein Testament errichten. In diesem wird festlegt, wer das Vermögen erben soll. Dabei gibt es in Österreich einige strenge, formelle Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Werden die Formvorschriften nicht beachtet, ist das Testament allenfalls ungültig, es kommt zur oben beschriebenen gesetzlichen Erbfolge. 

Die häufigsten Testamentsformen sind das eigen- oder fremdhändige Testament. 

Mehr Informationen zu den verschiedenen Formen eines Testaments finden Sie hier

Was ist das Pflichtteilsrecht?

Die mit dem Erblasser verheirate Person bzw. der eingetragene Partner sowie die Nachkommen (Kinder, Enkel) der verstorbenen Person sind pflichtteilsberechtigt und können durch das Pflichtteilsrecht nicht völlig übergangen werden - auch nicht durch ein Testament. 

Die genannten Personen haben Anspruch auf den so genannten Pflichtteil, wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge Erben gewesen wären und nicht enterbt wurden oder auf deren Pflichtteil verzichtet haben. Ihnen steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles zu. Der Pflichtteil ist in der Regel in Geld zu leisten. 

Häufige Irrtümer

Obwohl Lebensgefährten seit dem 1.1.2017 ein gesetzliches Erbrecht haben, fällt ihnen - sofern kein Testament existiert - die Erbschaft des Verstorbenen nur dann  zu, wenn keine (anderen) gesetzlichen Erben vorhanden sind. Voraussetzung ist, dass der Lebensgefährte mit der verstorbenen Person in den letzten drei Jahren vor dessen Tod gemeinsam in einem Haushalt gelebt hat. Ausgenommen von dieser Voraussetzung sind Beziehungen, in denen gesundheitliche oder berufliche Gründe einen solchen gemeinsamen Haushalt verunmöglicht haben. 

Vorsorge lohnt sich 

Das Erbrecht in Österreich kann komplex sein und es ist ratsam, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Wer eine von ihm gewünschte Verteilung seines Vermögens sicherstellen möchte, kann sich gerne an unsere Rechtsanwaltskanzlei wenden. Unsere Rechtsanwälte sind auf Erbrecht spezialisiert, kennen die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung und bieten Ihnen eine umfassende juristische Begleitung Ihres Anliegens. 

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und ein kostenloses Erstgespräch. 

Über den Autor

2022 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Seit 2018 ehrenamtliche Tätigkeit für den Weissen Ring, seit 2022 Landesleiterin Stellvertreterin des Weissen Ring in Tirol. Seit 2022 geschäftsführende Gesellschafterin der Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH

Martina Thrainer

Martina Thrainer
Partnerin

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