Pflichtteil

Übersicht

Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll. Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen. 

Nähere Informationen zum Erbrecht finden Sie in unserem Blogartikel