Immobilienrecht

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Bauträgervertragsrecht - Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH in Innsbruck

Bei Bauangelegenheiten unterscheidet man zwischen Bauherrn und Bauunternehmern. Bauunternehmer übernehmen die Bauleistungen, der Bauherr ist rechtlich und wirtschaftlich verantwortlicher Auftraggeber. Bei einem Bauträger handelt es sich immer um ein Unternehmen. Dieses erwirbt in der Regel geschäftsmäßig (un-)bebaute Grundstücke, bebaut oder saniert diese und verkauft dann die einzelnen, neu geschaffenen Wohneinheiten. 

Ein Bauträgervertrag ist also ein Vertrag, der den Bau eines Hauses o. Ä. und die Verpflichtung, dem Erwerber das Eigentum zu übertragen, beinhaltet. Gerne unterstützen wir Bauträger bei der Realisierung ihrer Projekte und errichten entsprechende Ankaufsverträge, die Kauf- und Bauträgerverträge sowie die dazugehörigen Wohnungseigentumsverträge. 

Als Erwerber tätigt man bei diesem Geschäft oft Zahlungen, bevor es zur Eintragung des Eigentumsrechtes kommt.  Im Falle von Verzögerungen oder gar einer Insolvenz des Bauträgers kann das zu Problemen führen. Ein Bauträgervertrag schützt auch die Erwerber vor dem Verlust von Vorauszahlungen, falls es zu einer Insolvenz des Bauträgers kommt. 

Bei Fragen rund ums Bauträgerrecht sind wir für Sie verfügbar. Wenden Sie sich einfach telefonisch oder per Kontaktformular für einen persönlichen Termin an uns.

Bauträgerrecht. Die Lorenz & Strobl Rechtsanwälte GmbH in Innsbruck klärt Ihre Fragen.

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